Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Gemäß § 23 SGB I stehen den rentenversicherten Personen insgesamt folgende Leistungen zur Verfügung:
- Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (Rehabilitation)
- Renten wegen Alters und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind
- Renten wegen Todes
- Witwen- und Witwerrentenabfindungen sowie Beitragserstattungen
- Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung
- Leistungen für Kindererziehung
- Rentensplitting
Entsprechende Leistungsansprüche sind durch eine formale Antragsstellung rechtzeitig geltend zu machen.
Wichtig dabei ist zu wissen, dass Rentenansprüche auch mit Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder mit Zeiten des Wehr- und Zivildienstes - um nur einige wichtige Tatbestände zu nennen - entstehen können.
Bei der Rentenberechnung werden z. B. Zeiten der Fachschulausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmassnahmen, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder der Krankheit mit Leistungsbezug, bei Schwangerschaften Zeiten der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz berücksichtigt.
Rentenleistungen steigen unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung dynamisch. Für den selben Beitrag erhalten Männer und Frauen die gleichen Leistungen.
Gerne berate ich Sie hierzu, um die optimale Rentenart für Sie zu erhalten bzw. helfe Ihnen, um die Zugangsvoraussetzungen durch künftige Gestaltung Ihres Versicherungsverhältnisses zu schaffen.