Berufsbild Rentenberater
Den Beruf des Rentenberaters dürfen ausschließlich Personen ausüben, die die Zulassung und die Erlaubnis des zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erhalten haben.
Rentenberater, ein sehr unbekanntes Berufsbild. Man kann jenes mit dem des Steuerberaters vergleichen. Jener ist der unabhängige Spezialist im Steuerrecht. Der Rentenberater ist daher der unabhängige Spezialist im Sozial- bzw. Sozialversicherungsrecht.
Der Rentenberater gehört zu den rechtsberatenden Berufen (§ 10 Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG).
Der Rentenberater ist auf dem Gebiet der gesetzl. Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzl. Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung tätig.